Artikel 1 VO (EU) 2023/1114
Gegenstand
(1) Mit dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen für das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel auf einer Handelsplattform von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token, von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token sowie Anforderungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen festgelegt.
(2) Insbesondere wird mit dieser Verordnung Folgendes festgelegt:
- a)
- Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Ausgabe, das öffentliche Angebot und die Zulassung von Kryptowerten zum Handel auf einer Handelsplattform für Kryptowerte ( „Zulassung zum Handel” );
- b)
- Anforderungen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten von E-Geld-Token sowie für deren Betrieb, Organisation und Unternehmensführung;
- c)
- Anforderungen für den Schutz der Inhaber von Kryptowerten bei der Ausgabe, dem öffentlichen Angebot und der Zulassung zum Handel mit Kryptowerten;
- d)
- Anforderungen für den Schutz der Kunden von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen;
- e)
- Maßnahmen zur Verhinderung von Insidergeschäften, unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinformationen sowie Marktmanipulation im Zusammenhang mit Kryptowerten, um die Integrität der Märkte für Kryptowerte zu wahren.
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