ANHANG III VO (EU) 2023/1114

IM KRYPTOWERTE-WHITEPAPER FÜR EINEN E-GELD-TOKEN OFFENZULEGENDE ANGABEN

Teil A: Informationen über den Emittenten des E-Geld-Token

1.
Name,
2.
Rechtsform,
3.
eingetragene Anschrift und Sitz, falls abweichend,
4.
Tag der Registrierung,
5.
Unternehmenskennung oder eine andere nach dem geltenden nationalen Recht erforderliche Kennung,
6.
eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme und eine E-Mail-Adresse des Emittenten sowie die Anzahl der Tage, innerhalb deren ein Anleger, der den Emittenten über diese Telefonnummer oder E-Mail-Adresse kontaktiert, eine Antwort erhält,
7.
gegebenenfalls Identität des Mutterunternehmens,
8.
Name, Geschäftsanschrift und Funktion der Mitglieder des Leitungsorgans des Emittenten,
9.
geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten und gegebenenfalls des Mutterunternehmens,
10.
potenzielle Interessenkonflikte,
11.
falls der Emittent des E-Geld-Token auch andere Kryptowerte ausgibt oder auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten ausübt, sollte dies eindeutig angegeben werden; der Emittent sollte auch angeben, ob zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologie betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowerts verwendet wird, eine Verbindung besteht, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist,
12.
Finanzlage des Emittenten in den vergangenen drei Jahren oder, falls der Emittent noch keine drei Jahre niedergelassen ist, seine Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner Registrierung;

die Finanzlage wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet;

der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Emittenten, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist,

13.
außer bei Emittenten von E-Geld-Token, die nach Artikel 48 Absätze 4 und 5 von der Zulassungspflicht befreit sind: genaue Angaben zur Zulassung als Emittent des E-Geld-Token und Name der zuständigen Behörde, die die Zulassung erteilt hat.

Teil B: Informationen über den E-Geld-Token

1.
Name und Kürzel,
2.
Beschreibung der Merkmale des vermögenswertreferenzierten Token, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind,
3.
genaue Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen (einschließlich Geschäftsanschrift und/oder Sitz des Unternehmens), die an der Gestaltung und Entwicklung beteiligt sind, wie Berater, Entwickler und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.

Teil C: Informationen über das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder dessen Zulassung zum Handel

1.
Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angebot des E-Geld-Token oder dessen Zulassung zum Handel betrifft,
2.
gegebenenfalls Gesamtzahl der Anteile des E-Geld-Token, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen,
3.
gegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung des E-Geld-Token zum Handel beantragt wird,
4.
für das öffentliche Angebot des E-Geld-Token geltendes Recht, sowie das zuständige Gericht.

Teil D: Informationen über die mit den E-Geld-Token verbundenen Rechte und Pflichten

1.
genaue Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Inhabers des E-Geld-Token, einschließlich des Rechts auf Rücktausch zum Nennwert sowie des Verfahrens und der Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte,
2.
Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können,
3.
Beschreibung der Rechte der Inhaber, wenn der Emittent nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, auch bei Insolvenz,
4.
Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Sanierungsplans,
5.
Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Rücktauschplans,
6.
Kontaktangaben für die Einreichung von Beschwerden und Beschreibung der Beschwerdeverfahren und etwaiger Streitbeilegungsmechanismen oder Rechtsbehelfsverfahren, die der Emittent des E-Geld-Token eingerichtet hat,
7.
gegebenenfalls eine Beschreibung der Sicherungssysteme zum Schutz des Werts des Kryptowerts und der Entschädigungssysteme,
8.
für den E-Geld-Token geltendes Recht, sowie das zuständige Gericht.

Teil E: Informationen über die zugrunde liegende Technologie

1.
Informationen über die eingesetzte Technologie, einschließlich Distributed-Ledger-Technologie, sowie Protokollen und verwendeter technischer Standards, die Halten, Speichern und Übertragung von E-Geld-Token ermöglichen,
2.
Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um die Kontrolle über den E-Geld-Token zu erlangen,
3.
Konsensmechanismus, sofern anwendbar,
4.
Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren,
5.
wenn der E-Geld-Token unter Verwendung einer Distributed-Ledger-Technologie ausgegeben, übertragen und gespeichert wird, der vom Emittenten oder einem in seinem Namen handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieser Distributed-Ledger-Technologie,
6.
Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie (falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde).

Teil F: Informationen über die Risiken

1.
Beschreibung der vom Emittenten des E-Geld-Token ausgehenden Risiken,
2.
Beschreibung der mit dem E-Geld-Token verbundenen Risiken,
3.
Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung.

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