ANHANG IV VO (EU) 2023/1114

MINDESTKAPITALANFORDERUNGEN FÜR ANBIETER VON KRYPTOWERTE-DIENSTLEISTUNGEN

Zulassung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen Art der Kryptowerte-Dienstleistungen Mindestkapitalanforderungen nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe a
Klasse 1

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für folgende Kryptowerte-Dienstleistungen:

Auftragsausführung für Kunden,

Platzierung von Kryptowerten,

Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden,

Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden

Beratung zu Kryptowerten und/oder

Portfolioverwaltung von Kryptowerten.

50000 EUR
Klasse 2

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für die Kryptowerte-Dienstleistungen der Klasse 1 und für

Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden,

Tausch von Kryptowerten gegen Geldbeträge und/oder

Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte.

125000 EUR
Klasse 3

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für die Kryptowerte-Dienstleistungen der Klasse 2 und für

Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte.

150000 EUR

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.