ANHANG IV VO (EU) 2023/1114

MINDESTKAPITALANFORDERUNGEN FÜR ANBIETER VON KRYPTOWERTE-DIENSTLEISTUNGEN

Zulassung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen Art der Kryptowerte-Dienstleistungen Mindestkapitalanforderungen nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe a
Klasse 1

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für folgende Kryptowerte-Dienstleistungen:

—

Auftragsausführung für Kunden,

—

Platzierung von Kryptowerten,

—

Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden,

—

Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden

—

Beratung zu Kryptowerten und/oder

—

Portfolioverwaltung von Kryptowerten.

50000 EUR
Klasse 2

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für die Kryptowerte-Dienstleistungen der Klasse 1 und für

—

Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden,

—

Tausch von Kryptowerten gegen Geldbeträge und/oder

—

Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte.

125000 EUR
Klasse 3

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für die Kryptowerte-Dienstleistungen der Klasse 2 und für

—

Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte.

150000 EUR

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