Artikel 1 VO (EU) 2023/1182

Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung enthält besondere Vorschriften für Humanarzneimittel, die im Einklang mit Artikel 6 der Richtlinie 2001/83/EG in Nordirland in Verkehr gebracht werden sollen.

(2) In der vorliegenden Verordnung werden auch Vorschriften für die Aussetzung der Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten besonderen Vorschriften festgelegt.

(3) Die in Anhang 2 des Protokolls zu Irland/Nordirland (im Folgenden „Protokoll” ) aufgeführten Bestimmungen des Unionsrechts gelten für das Inverkehrbringen in Absatz 1 genannter Arzneimittel in Nordirland, sofern diese Verordnung keine besonderen Vorschriften enthält.

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