Artikel 11 VO (EU) 2023/1193

Abwicklungsstrategien und -szenarien

Wenn die Abwicklungsbehörde gemäß Artikel 12 Absatz 7 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/23 eine detaillierte Beschreibung der Abwicklungsstrategien und -szenarien ausarbeitet, stellt sie sicher, dass der Abwicklungsplan zumindest die folgenden Elemente umfasst:

a)
mindestens neun spezifisch gestaltete Szenarien für den Abwicklungsplan auf der Grundlage der Matrix für die Erstellung der Szenarien für den Abwicklungsplan gemäß dem Anhang oder eine Liste von Szenarien für den Abwicklungsplan, die alle im Anhang genannten „Arten von Szenarien” umfassen, sofern sie für die CCP von Bedeutung sind und unterschiedlich ausgestaltet werden können;
b)
eine Beschreibung der Abwicklungsszenarien, die auf der Grundlage der Bewertung der Abwicklungsbehörde und unter Berücksichtigung der Besonderheiten und der Komplexität der CCP ausgewählt wurden, sowie etwaiger zusätzlicher Szenarien, die im Rahmen des Abwicklungsplans erarbeitet wurden;
c)
die Abwicklungsbehörde muss für jedes Szenario quantitative Bewertungsinstrumente benennen, gegebenenfalls in Abhängigkeit des Zugangs zu den Daten, die verwendet werden, um die quantitativen Auswirkungen der Abwicklungsszenarien zu ermitteln; sind keine Daten verfügbar und können diese auch nicht mit angemessenem Aufwand erhoben werden, so führt die Abwicklungsbehörde, soweit möglich, eine qualitative Bewertung der Instrumente durch und gibt sie im Plan wieder, einschließlich der Einzelheiten darüber, inwieweit eine quantitative Bewertung eines bestimmten Szenarios vorgenommen wurde;
d)
eine Beschreibung der gewählten Abwicklungsstrategien für die Abwicklungsszenarien mit folgenden Angaben:

i)
eine ausführliche Beschreibung der gewählten Hauptabwicklungsstrategie und, falls mehrere Strategien gewählt wurden, wie sich ihre Anwendung unterscheidet, ob für ihre Umsetzung unterschiedliche Fristen gelten sowie die wichtigste strategische Analyse, die den verschiedenen gewählten Abwicklungsstrategien zugrunde liegt;
ii)
eine ausführliche Beschreibung der Art und Weise, wie die Abwicklungsbehörde die geplanten Strategien des Abwicklungsplans geprüft hat, einschließlich der Fragen, inwiefern die Belastbarkeit der geplanten Strategien auf der Grundlage des gewählten Szenarios berücksichtigt wurde und ob Probleme oder Hindernisse auftreten könnten, und falls ja, wie diese durch eine Überarbeitung der gewählten Strategie und des gewählten Szenarios gemindert wurden;
iii)
eine ausführliche Beschreibung der Bedingungen, die von der Abwicklungsbehörde bei der Entscheidung über ein Eingreifen im Rahmen der Abwicklungsstrategie zu bewerten sind, zusammen mit den geplanten Abwicklungsinstrumenten;
iv)
eine ausführliche Beschreibung der Art und Weise, wie die Abwicklungsstrategie die Auswirkungen auf die direkten und indirekten Beteiligten an der CCP sowie die gegenseitigen Abhängigkeiten, wie beispielsweise andere verbundene Finanzmarktinfrastrukturen und Handelsplätze, berücksichtigt;
v)
eine ausführliche Beschreibung der Auswirkungen verschiedener Abwicklungsmaßnahmen im Rahmen der Abwicklungsstrategien, wie beispielsweise Abwicklungsinstrumente, die Netting-Sätze aufteilen würden, sowie eine Beschreibung, wie sich dies auf andere Aspekte der Arbeitsweise der CCP auswirken könnte, wie beispielsweise auf die Anforderungen bezüglich der Liquidität und der zu leistenden Sicherheiten sowie andere Arten von Abwicklungsinstrumenten, einschließlich des Instruments der Unternehmensveräußerung oder der Herabschreibung oder Umwandlung;
vi)
eine ausführliche Beschreibung, wie die Abwicklungsstrategie die Kontinuität der rechtlichen und technischen Vorkehrungen der CCP berücksichtigt und sicherstellt und wie der Plan die Übertragung ihrer Funktionen unterstützt, einschließlich mittels einer Vorabvereinbarung mit anderen Finanzmarktinfrastrukturen oder einschlägigen Anbietern von Dienstleistungen.

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