Artikel 14 VO (EU) 2023/1193
Sicherstellung bestimmter Funktionen der CCP
Wenn die Abwicklungsbehörde gemäß Artikel 12 Absatz 7 Buchstabe m der Verordnung (EU) 2021/23 eine Beschreibung ausarbeitet, wie bestimmte Funktionen der CCP gewährleistet werden, stellt sie sicher, dass die Abwicklungspläne zumindest die folgenden Elemente umfassen:
- a)
- alle wesentlichen Prozesse und Systeme sowie eine Beschreibung, wie diese wesentlichen Prozesse und Systeme bewertet und aufrechterhalten werden sollen, indem angegeben wird, welche Optionen für den kontinuierlichen Zugang zu Infrastrukturen, Prozessen und operativen Vorkehrungen bestehen, um die kontinuierliche Funktionsweise der in Artikel 12 Absatz 7 Buchstabe m der Verordnung (EU) 2021/23 aufgeführten betrieblichen Prozesse der CCP aufrechtzuerhalten, sowie die wichtigsten Ergebnisse der Bewertung;
- b)
- die ermittelten Optionen zur Aufrechterhaltung der finanziellen Widerstandsfähigkeit;
- c)
- die ermittelten Optionen zur Sicherstellung der Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen, einschließlich vertraglicher Klauseln hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit, abwicklungssicherer Klauseln und Beschränkungen der Kündigungsrechte im Abwicklungsfall;
- d)
- die ermittelten Optionen zur Sicherstellung, dass interne Vereinbarungen während der Abwicklungsphase aufrechterhalten werden können, einschließlich marktüblicher Preisstrukturen und des kontinuierlichen Zugangs zu operativen Vermögenswerten;
- e)
- die verschiedenen Vorkehrungen, die bereits im Rahmen des Abwicklungsplans getroffen wurden, um die kontinuierliche Funktionsweise der in Artikel 12 Absatz 7 Buchstabe m der Verordnung (EU) 2021/23 aufgeführten betrieblichen Prozesse während der Abwicklung sicherzustellen;
- f)
- die Art und Weise, wie der Abwicklungsplan es der CCP mithilfe der ermittelten Optionen ermöglichen würde, weiterhin kontinuierlich kritische Clearingdienste zu erbringen, einschließlich mithilfe von Zwischenlösungen, wie beispielsweise eines Käufers oder eines Brückeninstituts, das auf das vorhandene Personal und die vorhandene Infrastruktur zurückgreift, oder, sofern es nicht möglich ist, solche Lösungen vorab zu entwickeln, eine Liste der Optionen, die bei der Abwicklung angewendet werden können, sowie eine Liste der Informationen, die erforderlich sind, um solche Vorkehrungen und Vereinbarungen kurzfristig auszuarbeiten.
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