ANHANG III VO (EU) 2023/121
Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Teil A wird wie folgt geändert:
- a)
-
In Nummer 1 wird nach dem Eintrag „11.3.1 Dicalciumphosphat” folgender Eintrag eingefügt:
11.3.2 Monodicalciumphosphat - b)
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In Nummer 1 werden nach dem Eintrag „11.3.17 Monoammoniumphosphat (Ammoniumdihydrogenorthophosphat)” folgende Einträge eingefügt:
11.3.19 Pentanatriumtriphosphat Nur für Heimtierfutter 11.3.27 Dinatriumdihydrogendiphosphat Nur für Heimtierfutter - c)
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In Nummer 2 erhalten die Einträge für „ex 12.1.5 Hefen” und „ex 12.1.12 Hefenerzeugnisse” folgende Fassung:
12.1.5 Hefen Wenn nicht aus ökologischer/biologischer Produktion verfügbar 12.1.12 Hefenerzeugnisse Wenn nicht aus ökologischer/biologischer Produktion verfügbar
- 2.
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Teil B wird wie folgt geändert:
- a)
-
Unter Nummer 1 Buchstabe c (Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungsstoffe und Geliermittel) werden folgende Einträge angefügt:
E 407 Carrageen Nur für Heimtierfutter E 410 Johannisbrotkernmehl Nur für Heimtierfutter
Nur durch ein Röstverfahren gewonnen
Wenn verfügbar aus ökologischer/biologischer Produktion
E 414 Gummi arabicum (Akaziengummi) Nur für Heimtierfutter
Wenn verfügbar aus ökologischer/biologischer Produktion
E 415 Xanthan - b)
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Unter Nummer 1 Buchstabe d (Bindemittel und Fließhilfsstoffe) werden die folgenden Einträge in der Reihenfolge der Nummern der Codes eingefügt:
E 563 Sepiolit-Ton 1g599 Illit-Montmorillonit-Kaolinit - c)
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Unter Nummer 1 werden ein neuer Buchstabe f und folgender Eintrag angefügt:
- f)
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Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen
Kennnummer oder Funktionsgruppe Bezeichnung Besondere Bedingungen und Einschränkungen 1m558 Bentonit
- d)
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Nummer 3 Buchstabe a (Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung) wird wie folgt geändert:
- i)
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Nach dem Eintrag für „ex3a Vitamine und Provitamine” wird folgender Eintrag eingefügt:
3a370 Taurin Nur für Katzen und Hunde
Wenn verfügbar nicht synthetischen Ursprungs
- ii)
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Der Eintrag für „3a920 Betainanhydrat” erhält folgende Fassung:
3a920 Betainanhydrat Nur für Monogastriden und Fische
Aus ökologischer/biologischer Produktion; falls nicht verfügbar, natürlichen Ursprungs
- e)
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In Nummer 4 (Zootechnische Zusatzstoffe) wird folgender Eintrag angefügt:
4d7 und 4d8 Ammoniumchlorid Nur für Katzen
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