ANHANG III VO (EU) 2023/121

Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wird wie folgt geändert:

1.
Teil A wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird nach dem Eintrag „11.3.1 Dicalciumphosphat” folgender Eintrag eingefügt:

11.3.2 Monodicalciumphosphat

b)
In Nummer 1 werden nach dem Eintrag „11.3.17 Monoammoniumphosphat (Ammoniumdihydrogenorthophosphat)” folgende Einträge eingefügt:

11.3.19 Pentanatriumtriphosphat Nur für Heimtierfutter
11.3.27 Dinatriumdihydrogendiphosphat Nur für Heimtierfutter

c)
In Nummer 2 erhalten die Einträge für „ex 12.1.5 Hefen” und „ex 12.1.12 Hefenerzeugnisse” folgende Fassung:

12.1.5 Hefen Wenn nicht aus ökologischer/biologischer Produktion verfügbar
12.1.12 Hefenerzeugnisse Wenn nicht aus ökologischer/biologischer Produktion verfügbar

2.
Teil B wird wie folgt geändert:

a)
Unter Nummer 1 Buchstabe c (Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungsstoffe und Geliermittel) werden folgende Einträge angefügt:

E 407 Carrageen Nur für Heimtierfutter
E 410 Johannisbrotkernmehl

Nur für Heimtierfutter

Nur durch ein Röstverfahren gewonnen

Wenn verfügbar aus ökologischer/biologischer Produktion

E 414 Gummi arabicum (Akaziengummi)

Nur für Heimtierfutter

Wenn verfügbar aus ökologischer/biologischer Produktion

E 415 Xanthan

b)
Unter Nummer 1 Buchstabe d (Bindemittel und Fließhilfsstoffe) werden die folgenden Einträge in der Reihenfolge der Nummern der Codes eingefügt:

E 563 Sepiolit-Ton
1g599 Illit-Montmorillonit-Kaolinit

c)
Unter Nummer 1 werden ein neuer Buchstabe f und folgender Eintrag angefügt:

f)
Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen

Kennnummer oder Funktionsgruppe Bezeichnung Besondere Bedingungen und Einschränkungen
1m558 Bentonit

d)
Nummer 3 Buchstabe a (Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung) wird wie folgt geändert:

i)
Nach dem Eintrag für „ex3a Vitamine und Provitamine” wird folgender Eintrag eingefügt:

3a370 Taurin

Nur für Katzen und Hunde

Wenn verfügbar nicht synthetischen Ursprungs

ii)
Der Eintrag für „3a920 Betainanhydrat” erhält folgende Fassung:

3a920 Betainanhydrat

Nur für Monogastriden und Fische

Aus ökologischer/biologischer Produktion; falls nicht verfügbar, natürlichen Ursprungs

e)
In Nummer 4 (Zootechnische Zusatzstoffe) wird folgender Eintrag angefügt:

4d7 und 4d8 Ammoniumchlorid Nur für Katzen

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