Artikel 2 VO (EU) 2023/1322

Rechtsform und Sitz

(1) Die Agentur ist eine Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit.

(2) Die Agentur besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach nationalem Recht zuerkannt wird. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

(3) Sitz der Agentur ist Lissabon, Portugal.

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