Artikel 14 VO (EU) 2023/1470

Gewichte, die die Höhe der Wohnraumausgaben der Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum widerspiegeln

Die Mitgliedstaaten leiten Gewichte des gesamten OOH ab, die die Höhe der Wohnraumausgaben der Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum widerspiegeln, indem sie die Summe aller Kategorien von Wohnraumausgaben der Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum im Jahr t-1 bestimmen.

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