Artikel 26 VO (EU) 2023/1470
Integration von Teilindizes nach dem Bezugszeitraum für den Index
Alle Teilindizes, die nach dem Bezugszeitraum für den Index in den OOH-Preisindex integriert werden, werden mit dem letzten Quartal eines bestimmten Jahres verknüpft und ab dem ersten Quartal des darauffolgenden Jahres verwendet.
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