Artikel 4 VO (EU) 2023/1525
Ziele des Instruments
(1) Ziel des Instruments ist die Förderung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB), um sie durch Verstärkung der Industrie bei der Aufstockung der Produktionskapazität und der rechtzeitigen Lieferung maßgeblicher Verteidigungsgüter zu unterstützen.
(2) Die Verstärkung der Industrie besteht insbesondere darin, die Anpassung der Industrie an die durch die Versorgungskrise bei den maßgeblichen Verteidigungsgütern erzwungenen raschen Strukturveränderungen einzuleiten und zu beschleunigen, was notwendig ist, um die Munitions- und Flugkörperbestände der Mitgliedstaaten und der Ukraine zügig aufzufüllen. Hierzu müssen die Lieferketten für die maßgeblichen Verteidigungsgüter zu einer besseren Anpassung befähigt und diese Anpassung beschleunigt, Herstellungskapazitäten geschaffen oder aufgestockt und die Produktionsvorlaufzeit für die maßgeblichen Verteidigungsgüter in der gesamten Union verringert werden, indem insbesondere die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den maßgeblichen Rechtsträgern intensiviert und ausgeweitet wird.
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