ANHANG I VO (EU) 2023/1543

BESCHEINIGUNG ÜBER EINE EUROPÄISCHE HERAUSGABEANORDNUNG (EPOC) ZUR HERAUSGABE ELEKTRONISCHER BEWEISMITTEL

Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) muss der Adressat dieser Bescheinigung über eine Europäische Herausgabeanordnung (EPOC) dieses EPOC ausführen und der unter Abschnitt L Buchstabe a dieses EPOC genannten zuständigen Behörde die angeforderten Daten binnen der in Abschnitt C dieses EPOC genannten Frist(en) übermitteln. In allen Fällen ist der Adressat nach Erhalt des EPOC verpflichtet, umgehend tätig zu werden, um die angeforderten Daten zu sichern, es sei denn, er kann diese Daten nicht anhand der Angaben im EPOC identifizieren. Die Daten müssen bis zur Herausgabe weiterhin gesichert werden, oder bis die Anordnungsbehörde oder gegebenenfalls die Vollstreckungsbehörde mitteilt, dass die Sicherung und Herausgabe der Daten nicht mehr erforderlich ist. Der Adressat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Integrität des EPOC sowie der herausgegebenen oder gesicherten Daten sicherzustellen. ABSCHNITT A: Anordnungsbehörde/Validierende Behörde Anordnungsstaat:… Anordnungsbehörde:… (Ggf.) Validierende Behörde:… Hinweis: Nähere Informationen zur Anordnungsbehörde und zur validierenden Behörde sind am Ende anzugeben (Abschnitte I und J).… Aktenzeichen der Anordnungsbehörde:… Aktenzeichen der validierenden Behörde:… ABSCHNITT B: Adressat Adressat:…
Benannte Niederlassung
Vertreter
Diese Anordnung ergeht in einem Notfall an den genannten Adressaten, weil die benannte Niederlassung oder der Vertreter eines Diensteanbieters nicht innerhalb der Fristen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/1543 auf ein EPOC reagiert hat oder nicht innerhalb der Fristen gemäß der Richtlinie (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) benannt oder bestellt worden ist.
Anschrift:… Tel./Fax/E-Mail (soweit bekannt):… Kontaktperson (soweit bekannt):… Aktenzeichen des Adressaten (soweit bekannt):… Betroffener Diensteanbieter (falls nicht identisch mit dem Adressaten):… Sonstige sachdienliche Angaben:… ABSCHNITT C: Fristen (Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. erläutern) Nach Erhalt des EPOC sind die angeforderten Daten binnen folgender Fristen herauszugeben:
so bald wie möglich und spätestens binnen zehn Tagen (ohne Mitteilung an die Vollstreckungsbehörde)
bei einer Mitteilung an die Vollstreckungsbehörde: nach Ablauf der zehn Tage, wenn die Vollstreckungsbehörde innerhalb dieses Zeitraums keinen Ablehnungsgrund geltend gemacht hat, oder nach der Bestätigung der Vollstreckungsbehörde vor Ablauf der zehn Tage, dass sie keinen Ablehnungsgrund geltend machen wird, so bald wie möglich, spätestens jedoch nach Ablauf der zehn Tage
unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Stunden in einem Notfall aufgrund:

einer unmittelbaren Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Sicherheit einer Person
einer unmittelbaren Gefahr für eine kritische Infrastruktur im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 2008/114/EG des Rates(3), wobei die Störung oder Zerstörung einer kritischen Infrastruktur zu einer unmittelbaren Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Sicherheit einer Person führen würde, auch durch die schwere Beeinträchtigung der Bereitstellung der Grundversorgung für die Bevölkerung oder der Wahrnehmung der Kernfunktionen des Staates.

Bitte geben Sie an, ob es Verfahrens- oder sonstige Fristen gibt, die bei der Ausführung dieses EPOC zu berücksichtigen sind:… Machen Sie ggf. bitte zusätzliche Angaben:… ABSCHNITT D: Zusammenhang mit einem früheren Ersuchen um Herausgabe/Sicherung (bitte ankreuzen und ausfüllen, sofern zutreffend und verfügbar) Die angeforderten Daten wurden aufgrund eines früheren Ersuchens um Datensicherung folgender Behörde …(bitte die Behörde und das Aktenzeichen angeben) vom …(bitte das Datum des Ersuchens angeben) vollständig/teilweise gespeichert. Diese Daten wurden am … (bitte das Datum der Übermittlung des Ersuchens angeben) übermittelt an: … (bitte den Diensteanbieter/den Vertreter/die benannte Niederlassung/die zuständige Behörde, an den/die das Ersuchen übermittelt wurde, und – falls bekannt – das vom Adressaten angegebene Aktenzeichen angeben). Die angeforderten Daten beziehen sich auf ein früheres Ersuchen um Herausgabe folgender Behörde …(bitte die Behörde und das Aktenzeichen angeben) vom … (bitte das Datum des Ersuchens angeben). Diese Daten wurden am … (bitte das Datum der Übermittlung des Ersuchens angeben) übermittelt an: … (bitte den Diensteanbieter/den Vertreter/die benannte Niederlassung/die zuständige Behörde, an den/die das Ersuchen übermittelt wurde, und – falls bekannt – das vom Adressaten angegebene Aktenzeichen angeben). Sonstige sachdienliche Angaben:… ABSCHNITT E: Angaben zur Unterstützung der Identifizierung der angeforderten Daten (auszufüllen, soweit bekannt und zur Identifizierung der Daten erforderlich) IP Adresse(en) und Zeitstempel (einschl. Datum und Zeitzone):… Tel.:… E-Mail-Adresse(en):… IMEI-Nummer(n):… MAC-Adresse(en):… Nutzer oder andere eindeutige Kennung(en) wie Nutzername(n), Login-ID(s) oder Kontobezeichnung(en):… Name(n) des bzw. der relevanten Dienste(s):… Sonstiges:… Erforderlichenfalls die Zeitspanne der Daten, für die deren Herausgabe angefordert wird: …… Zusätzliche Angaben, falls erforderlich:… ABSCHNITT F: Herauszugebende elektronische Beweismittel Dieses EPOC betrifft (Zutreffendes bitte ankreuzen):
a)
Teilnehmerdaten:
Name, Geburtsdatum, Postanschrift oder geografische Anschrift, Kontaktangaben (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und andere einschlägige Angaben zur Identität des Nutzers/Teilnehmers
Datum und Uhrzeit der erstmaligen Registrierung/Anmeldung, Art der Registrierung/Anmeldung, Kopie des Vertrags, Methode der Identitätsüberprüfung zum Zeitpunkt der Registrierung/Anmeldung, Kopien der vom Teilnehmer vorgelegten Dokumente
Art und Dauer des Dienstes, einschließlich Identifikator(en), der/die von einem Teilnehmer zum Zeitpunkt der erstmaligen Registrierung/Anmeldung oder Aktivierung verwendet oder dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wird/werden (z. B. Telefonnummer, SIM-Kartennummer, MAC-Adresse) und zugehörige(s) Gerät/Geräte
Angaben zum Profil (z. B. Nutzername, Screen name, Profilbild)
Daten über die Validierung der Nutzung des Dienstes, z. B. eine vom Nutzer/Teilnehmer angegebene alternative E-Mail-Adresse
Debit- oder Kreditkarteninformationen (die vom Nutzer zu Abrechnungszwecken bereitgestellt wurden), einschließlich anderer Zahlungsmittel
PUK-Codes
Sonstiges:…
b)
Ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers angeforderte Daten im Sinne des Artikels 3 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2023/1543:

IP-Verbindungsdaten wie IP-Adressen/IP-Protokolle/Zugangsnummern zusammen mit anderen technischen Identifikatoren wie Quellports und Zeitstempel oder Gleichwertiges, Nutzerkennung und im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes verwendete Schnittstelle; bitte machen Sie erforderlichenfalls nähere Angaben:…
die Zeitspanne der Daten, für die deren Herausgabe angefordert wird (falls abweichend von Abschnitt E):…
Sonstiges:…

c)
Verkehrsdaten:

i)
für (Mobil-)Telefonie:

ausgehende (A) und eingehende (B) Identifikatoren (Telefonnummer, IMSI, IMEI)
Verbindungszeit und -dauer
Anrufversuche
ID der Basisstation, einschließlich geografischer Koordinaten (X/Y-Koordinaten) zum Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus und -endes
genutzter Träger-/Teledienst (z. B. UMTS, GPRS)
Sonstiges:…

ii)
für Internet:

Routing-Informationen (Quell-IP-Adresse, Ziel-IP-Adresse(n), Port-Nummer(n), Browser, E-Mail-Header-Informationen, Message-ID)
ID der Basisstation, einschließlich geografischer Koordinaten (X/Y-Koordinaten) zum Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus und -endes
Datenvolumen
Datum und Uhrzeit der Verbindung
Dauer der Verbindung oder der Zugangssitzung(en)
Sonstiges:…

iii)
für Hosting:

Protokolldateien
Tickets
Sonstiges:…

iv)
Sonstiges:

Kaufhistorie
Historie über Prepaid-Aufladevorgänge
Sonstiges:…

d)
Inhaltsdaten:
(Web-)Mailbox-Dump
Online-Storage-Dump (vom Nutzer generierte Daten)
Page-Dump
Message log/Backup
Voicemail-Dump
Server-Inhalte
Geräte-Backup
Kontaktliste
Sonstiges:…
Zusätzliche Angaben, falls erforderlich, um den Umfang der angeforderten Daten näher zu präzisieren oder zu begrenzen:…
ABSCHNITT G: Angaben zu den zugrunde liegenden Bedingungen
a)
Dieses EPOC betrifft (Zutreffendes bitte ankreuzen):

(ein) Strafverfahren aufgrund einer/mehrerer Straftat(en)
die Vollstreckung einer mindestens viermonatigen Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Anschluss an ein Strafverfahren, sofern diese in dem Fall, dass sich der Verurteilte der Justiz entzogen hat, nicht in Abwesenheit ergangen ist

b)
Art und rechtliche Würdigung der Straftat(en), die dem EPOC zugrunde liegen, und anwendbare Rechtsnorm(4):

……

c)
Dieses EPOC betrifft Verkehrsdaten, die nicht ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers angefordert werden, und/oder Inhaltsdaten im Zusammenhang mit (sofern zutreffend, bitte ankreuzen):

(einer) Straftat(en), die im Anordnungsstaat mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren geahndet wird/werden
einer oder mehreren der folgenden Straftaten, wenn diese ganz oder teilweise mittels eines Informationssystems begangen wurden:

Straftat(en) im Sinne der Artikel 3 bis 8 der Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates(5)
Straftat(en) im Sinne der Artikel 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(6)
Straftat(en) im Sinne der Artikel 3 bis 8 der Richtlinie 2013/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(7)
Straftaten im Sinne der Artikel 3 bis 12 und 14 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates(8).

d)
Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter:

Europäische Herausgabeanordnungen sind an Diensteanbieter zu richten, die als Verantwortliche fungieren. In Ausnahmefällen kann die Europäische Herausgabeanordnung unmittelbar an den Diensteanbieter gerichtet werden, der die Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Dieses EPOC ist an den Diensteanbieter gerichtet, der als Verantwortlicher fungiert.
Dieses EPOC ist an den Diensteanbieter gerichtet, der die Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet oder – in Fällen, in denen der Verantwortliche nicht ermittelt werden kann – möglicherweise verarbeitet, weil

der Verantwortliche trotz angemessener Bemühungen der Anordnungsbehörde nicht ermittelt werden kann
es den Ermittlungen abträglich sein könnte, wenn es an den Verantwortlichen gerichtet würde

Wenn dieses EPOC an den Diensteanbieter gerichtet ist, der im Auftrag des Verantwortlichen die Daten verarbeitet,

unterrichtet der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen über die Herausgabe der Daten
unterrichtet der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bis auf Weiteres nicht über die Herausgabe der Daten, da dies den Ermittlungen abträglich wäre. Bitte geben Sie eine kurze Begründung an(9):…

e)
Sonstige sachdienliche Angaben:…
ABSCHNITT H: Informationen für den Nutzer Der Adressat darf die Person, deren Daten angefordert werden, hiervon auf keinen Fall in Kenntnis setzen. Es obliegt der Anordnungsbehörde, diese Person unverzüglich über die Herausgabe der Daten zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass (Zutreffendes bitte ankreuzen):
die Anordnungsbehörde die Information der Person, deren Daten angefordert werden, so lange aufschieben wird, bis eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

sie ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass behördliche oder gerichtliche Ermittlungen, Untersuchungen oder Verfahren nicht behindert werden;
sie ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung nicht beeinträchtigt werden;
sie ist zum Schutz der öffentlichen Sicherheit erforderlich;
sie ist zum Schutz der nationalen Sicherheit erforderlich;
sie ist zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer erforderlich.

ABSCHNITT I: Angaben zur Anordnungsbehörde Art der Anordnungsbehörde (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Richter, Gericht oder Ermittlungsrichter
Staatsanwalt
andere vom Anordnungsstaat bezeichnete zuständige Behörde
Falls eine Validierung erforderlich ist, bitte auch Abschnitt J ausfüllen. Bitte beachten Sie Folgendes (sofern zutreffend, bitte ankreuzen):
Dieses EPOC wurde für Teilnehmerdaten und/oder für Daten, die ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers angefordert werden, in einem hinreichend begründeten Notfall ohne vorherige Validierung erlassen, da eine Validierung nicht rechtzeitig hätte eingeholt werden können. Die Anordnungsbehörde bestätigt, dass sie in einem vergleichbaren nationalen Fall eine Anordnung ohne Validierung erlassen könnte und dass sie sich unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, um eine Ex-post-Validierung bemühen wird (bitte beachten Sie, dass der Adressat nicht informiert wird).
Angaben zur Anordnungsbehörde und/oder ihrem Vertreter zur Bescheinigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC: Bezeichnung der Behörde:… Name ihres Vertreters:… Funktion (Titel/Amtsbezeichnung):… Aktenzeichen:… Anschrift:… Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… E-Mail:… Sprache(n):… Falls abweichend von oben, Behörde/Ansprechpartner (z. B. zentrale Behörde) für Rückfragen im Zusammenhang mit der Ausführung des EPOC: Bezeichnung der Behörde/Name:… Anschrift:… Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… E-Mail:… Unterschrift der Anordnungsbehörde oder ihres Vertreters zur Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC: Datum:… Unterschrift(10):… ABSCHNITT J: Angaben zur validierenden Behörde (auszufüllen, sofern zutreffend) Art der validierenden Behörde
Richter, Gericht oder Ermittlungsrichter
Staatsanwalt
Angaben zur validierenden Behörde und/oder ihrem Vertreter zur Bescheinigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC: Bezeichnung der Behörde:… Name ihres Vertreters:… Funktion (Titel/Amtsbezeichnung):… Aktenzeichen:… Anschrift:… Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… E-Mail:… Sprache(n):… Datum:… Unterschrift(11):… ABSCHNITT K: Unterrichtung und Angaben zur unterrichteten Vollstreckungsbehörde (falls zutreffend) Die folgende Vollstreckungsbehörde wird von diesem EPOC unterrichtet: … Bitte geben Sie für die unterrichtete Vollstreckungsbehörde Kontaktdaten an (falls vorhanden): Bezeichnung der Vollstreckungsbehörde:… Anschrift:… Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… E-Mail:… ABSCHNITT L: Übermittlung von Daten
a)
Behörde, an die die Daten zu übermitteln sind

Anordnungsbehörde
validierende Behörde
andere zuständige Behörde (z. B. zentrale Behörde)

Bezeichnung und Kontaktangaben:…

b)
Bevorzugtes Format, in dem oder mit dem die Daten übermittelt werden müssen (falls zutreffend):…
ABSCHNITT M: Weitere Angaben, die aufzunehmen sind (nicht an den Adressaten senden – Übermittlung an die Vollstreckungsbehörde, falls eine Mitteilung an die Vollstreckungsbehörde erforderlich ist) Die Gründe für die Feststellung, dass die Europäische Herausgabeanordnung die Voraussetzungen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit erfüllt: …… Zusammenfassende Beschreibung des Falls: …… Ist die Straftat, aufgrund deren die Europäische Herausgabeanordnung erlassen wird, im Anordnungsstaat mit einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht und in der nachstehenden Auflistung von Straftaten enthalten? (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terrorismus
Menschenhandel
sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie
illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen
illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen
Bestechung
Betrugsdelikte, einschließlich Betrug und anderer Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates(12)
Wäsche von Erträgen aus Straftaten
Geldfälschung einschließlich Euro-Fälschung
Cyberkriminalität
Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten
Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt
vorsätzliche Tötung oder schwere Körperverletzung
illegaler Handel mit menschlichen Organen und menschlichem Gewebe
Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen
illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen
Betrug
Erpressung und Schutzgelderpressung
Produktfälschung und Produktpiraterie
Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit
Fälschung von Zahlungsmitteln
illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern
illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen
Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen
Vergewaltigung
vorsätzliche Brandstiftung
Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen
Flugzeug- und Schiffsentführung
Sabotage
Bitte machen Sie gegebenenfalls weitere Angaben, die die Vollstreckungsbehörde möglicherweise benötigt, um zu beurteilen, ob Ablehnungsgründe geltend gemacht werden können: ……

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren (ABl. L 191 vom 28.7.2023, S. 118).

(2)

Richtlinie (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (ABl. L 191 vom 28.7.2023, S. 181).

(3)

Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75).

(4)

Zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung für Verkehrsdaten, die nicht ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers erforderlich sind, oder für Inhaltsdaten unter Buchstaben b und c bitte die Straftat angeben, für die die Verurteilung erfolgt ist.

(5)

Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates (ABl. L 123 vom 10.5.2019, S. 18).

(6)

Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1).

(7)

Richtlinie 2013/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates (ABl. L 218 vom 14.8.2013, S. 8).

(8)

Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6).

(9)

Die Anordnungsbehörde muss die Gründe für die Aufschiebung in der Verfahrensakte angeben, im EPOC braucht nur eine kurze Begründung angefügt zu werden.

(10)

Wird das dezentrale IT-System nicht genutzt, fügen Sie bitte auch einen amtlichen Stempel, ein elektronisches Siegel oder eine gleichwertige Authentifizierung bei.

(11)

Wird das dezentrale IT-System nicht genutzt, fügen Sie bitte auch einen amtlichen Stempel, ein elektronisches Siegel oder eine gleichwertige Authentifizierung bei.

(12)

Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 29).

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