Artikel 25 VO (EU) 2023/1616
Bewertungsbericht
Der Bewerter erstellt für die Abwicklungsbehörde einen Bewertungsbericht, der Folgendes enthält:
- a)
- eine Zusammenfassung der Bewertung einschließlich einer Darstellung der Bewertungsbandbreiten und der Quellen von Bewertungsunsicherheiten;
- b)
- eine Erläuterung der wichtigsten zugrunde gelegten Methoden und Annahmen, aus der auch hervorgeht, wie stark die Bewertung davon beeinflusst ist;
- c)
- falls möglich, eine Erklärung für das Abweichen der Bewertung von anderen relevanten Bewertungen, einschließlich der Abwicklungsbewertungen, die gemäß der Verordnung (EU) 2021/23 durchgeführt wurden, oder anderer aufsichtsrechtlicher oder bilanzieller Bewertungen.
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