Artikel 22 VO (EU) 2023/1773

CBAM-Portal für Unternehmer

(1) Für berichtspflichtige Anmelder ist das CBAM-Portal für Unternehmer der einzige Zugangspunkt zum CBAM-Übergangsregister. Der Zugang zum Portal ist über das Internet möglich.

(2) Das CBAM-Portal für Unternehmer ist mit den Backend-Services für das CBAM-Register interoperabel.

(3) Berichtspflichtige Anmelder nutzen das CBAM-Portal für Unternehmer für:

a)
die Vorlage von CBAM-Berichten über eine Web-Schnittstelle oder eine System-zu-System-Schnittstelle und
b)
den Empfang von Mitteilungen im Zusammenhang mit ihren Pflichten im Rahmen der CBAM-Compliance.

(4) Das CBAM-Portal für Unternehmer bietet den berichtspflichtigen Anmeldern Möglichkeiten, ihre Angaben über Anlagen in Drittländern und graue Emissionen zur späteren Wiederverwendung zu speichern.

(5) Der Zugang zum CBAM-Portal für Unternehmer wird ausschließlich durch das in Artikel 26 vorgesehene CBAM-Zugangsmanagement verwaltet.

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