Artikel 22 VO (EU) 2023/1773
CBAM-Portal für Unternehmer
(1) Für berichtspflichtige Anmelder ist das CBAM-Portal für Unternehmer der einzige Zugangspunkt zum CBAM-Übergangsregister. Der Zugang zum Portal ist über das Internet möglich.
(2) Das CBAM-Portal für Unternehmer ist mit den Backend-Services für das CBAM-Register interoperabel.
(3) Berichtspflichtige Anmelder nutzen das CBAM-Portal für Unternehmer für:
- a)
- die Vorlage von CBAM-Berichten über eine Web-Schnittstelle oder eine System-zu-System-Schnittstelle und
- b)
- den Empfang von Mitteilungen im Zusammenhang mit ihren Pflichten im Rahmen der CBAM-Compliance.
(4) Das CBAM-Portal für Unternehmer bietet den berichtspflichtigen Anmeldern Möglichkeiten, ihre Angaben über Anlagen in Drittländern und graue Emissionen zur späteren Wiederverwendung zu speichern.
(5) Der Zugang zum CBAM-Portal für Unternehmer wird ausschließlich durch das in Artikel 26 vorgesehene CBAM-Zugangsmanagement verwaltet.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.