Artikel 32 VO (EU) 2023/1773

Unterstützung der Schulung in der Nutzung und Funktionsweise der gemeinsamen Komponenten

Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Nutzung und die Funktionsweise der gemeinsamen Komponenten der elektronischen Systeme, indem sie geeignetes Schulungsmaterial bereitstellt.

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