Anlage VO (EU) 2023/2053

Erforderliche Angaben zu den Maßnahmen, die als Reaktion auf die Ergebnisse der im Rahmen der Regelung gemeinsamer internationaler Inspektionen durchgeführten Inspektionen ergriffen wurden

Nummer des Inspektionsberichts Inspektion durchführende Partei Partei des Fischereifahrzeugs Datum der Inspektion Art des Fischereifahrzeugs/Fanggeräts Ergebnis der Inspektion(1) Verstoß durch Flaggenpartei bestätigt: J/N Aktueller Stand der Folgemaßnahmen(2) Ergriffene Maßnahmen(3) Erläuterungen(4)

Fußnote(n):

(1)

Beschreibung des Ergebnisses unter Angabe der betroffenen Rechtsvorschriften.

(2)

Laufende Untersuchung, Rechtsmittel eingelegt, abgeschlossen usw.

(3)

Ergriffene gerichtliche oder administrative Maßnahmen, wie Umleitung des Schiffs, Beschlagnahme der Fänge oder des Fanggeräts, Aussetzung oder Widerruf der Fangerlaubnis, Geldbußen usw.

(4)

Freitext (Angaben, die die Flaggenpartei machen möchte). Wenn keine Maßnahme ergriffen wurde, ausführliche Erläuterung der Gründe dafür.

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