Anlage VO (EU) 2023/2053
Erforderliche Angaben zu den Maßnahmen, die als Reaktion auf die Ergebnisse der im Rahmen der Regelung gemeinsamer internationaler Inspektionen durchgeführten Inspektionen ergriffen wurden
| Nummer des Inspektionsberichts | Inspektion durchführende Partei | Partei des Fischereifahrzeugs | Datum der Inspektion | Art des Fischereifahrzeugs/Fanggeräts | Ergebnis der Inspektion(1) | Verstoß durch Flaggenpartei bestätigt: J/N | Aktueller Stand der Folgemaßnahmen(2) | Ergriffene Maßnahmen(3) | Erläuterungen(4) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Fußnote(n):
- (1)
Beschreibung des Ergebnisses unter Angabe der betroffenen Rechtsvorschriften.
- (2)
Laufende Untersuchung, Rechtsmittel eingelegt, abgeschlossen usw.
- (3)
Ergriffene gerichtliche oder administrative Maßnahmen, wie Umleitung des Schiffs, Beschlagnahme der Fänge oder des Fanggeräts, Aussetzung oder Widerruf der Fangerlaubnis, Geldbußen usw.
- (4)
Freitext (Angaben, die die Flaggenpartei machen möchte). Wenn keine Maßnahme ergriffen wurde, ausführliche Erläuterung der Gründe dafür.
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