Artikel 1 VO (EU) 2023/2090
Gegenstand und Geltungsbereich
Mit dieser Verordnung werden Vorschriften über Inhalt und Muster des Pflanzengesundheitsetiketts gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/1231 festgelegt, das für den Eingang der folgenden Sendungen aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland und das Inverkehrbringen in Nordirland erforderlich ist (im Folgenden „Pflanzengesundheitsetikett” ):
- a)
- zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen außer Pflanzkartoffeln;
- b)
- Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, die vor der Verbringung nach Nordirland für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.