ANHANG I VO (EU) 2023/2411
STANDARDFORMBLATT FÜR DIE EIGENERKLÄRUNG GEMÄẞ ARTIKEL 51
Eigenerklärung gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) 2023/2411 des Europäischen Parlaments und des Rates(1)
- 1.
- Name und Anschrift des Erzeugers: …
[Geben Sie den Namen und die Anschrift des Wirtschaftsbeteiligten (Unternehmen oder Einzelerzeuger) sowie gegebenenfalls den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten des Erzeugers des Unternehmens oder Erzeugers an, der die Eigenerklärung im Namen des Unternehmens oder Erzeugers unterzeichnet.]
- 2.
- Erzeugergemeinschaft: …
[Geben Sie gegebenenfalls den Namen und die Anschrift der Erzeugergemeinschaft an, bei der der Erzeuger Mitglied ist.]
- 3.
- Name und Art des Erzeugnisses: …
[Geben Sie den Namen mit allen Merkmalen, unter denen das mit einer geografischen Angabe bezeichnete Erzeugnis vermarktet wird oder werden soll, und die Art der Waren an, zu der das Erzeugnis gehört.]
- 4.
- Status des Erzeugnisses: …
[Geben Sie an, ob das Erzeugnis bereits auf dem Markt ist.]
- 5.
- Produktionsstandorte: …
[Geben Sie alle Produktionsstandorte mit Anschrift, Kontaktdaten und Tätigkeiten an (Produktionsschritte gemäß Produktspezifikation), die dort durchgeführt werden.]
- 6.
- Name, Nummer und Eintragungsdatum der geografischen Angabe: …
[Diese Anforderung kann erfüllt werden, indem der Eigenerklärung der entsprechende elektronische Auszug aus dem Register beigefügt wird.]
- 7.
- Einziges Dokument: …
[Geben Sie die Informationen aus dem einzigen Dokument an: Name und Beschreibung des Erzeugnisses, gegebenenfalls unter Angabe der Informationen über die Verpackung und Kennzeichnung, einschließlich der möglichen Verwendung des Unionszeichens für geschützte geografische Angaben, sowie eine Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets]
- 8.
- Beschreibung der Maßnahmen des Erzeugers, um zu gewährleisten, dass das Erzeugnis der Produktspezifikation entspricht: …
[Geben Sie alle Maßnahmen (Kontrollen und Überprüfungen) an, die vom Erzeuger selbst, von der Erzeugergemeinschaft oder von einem Dritten seit der Einreichung der letzten Eigenerklärung durchgeführt wurden, zusammen mit einer Zusammenfassung jeder Maßnahme in der folgenden Tabelle.]
Kontrollstelle(2) Referenzwert(3)
(Prüfungen)
Eigenkontrolle, interne Kontrolle oder externe Kontrolle(4) Häufigkeit(5) Für die Kontrolle verantwortliche Person Kontrollmethode Referenzdokument - 9.
- Zusätzliche Informationen: …
[Geben Sie zusätzliche Informationen an, die für die Bewertung, ob ein Erzeugnis der Produktspezifikation entspricht, relevant sind, z. B. Muster des Etiketts, wenn die Produktspezifikation Kennzeichnungsvorschriften enthält.]
- 10.
- Erklärung der Einhaltung der Anforderungen der Produktspezifikation:
Ich erkläre hiermit, dass das genannte Erzeugnis, einschließlich seiner Eigenschaften und Bestandteile, im Einklang mit der entsprechenden Produktspezifikation steht. Alle notwendigen Kontrollen und Überprüfungen für die ordnungsgemäße Bestimmung der Konformität wurden durchgeführt.
Ich bin mir dessen bewusst, dass bei falschen Angaben Sanktionen verhängt werden können.
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum):
(Name, Funktion) (Unterschrift):
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2023/2411 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 (
ABl. L, 2023/2411, 27.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2411/oj ).- (2)
Kontrollstelle: der oder die Kontrollschritte im Produktionsprozess, bei dem bzw. denen die Kontrollmaßnahme durchgeführt wird.
- (3)
Der Referenzzielwert, der gegebenenfalls an der Kontrollstelle erreicht werden soll.
- (4)
Eigenkontrolle: vom Erzeuger selbst durchgeführte Kontrolle; interne Kontrolle: von der Erzeugergemeinschaft durchgeführte Kontrolle; externe Kontrolle: von einer Produktzertifizierungsstelle oder natürlichen Person durchgeführte Kontrolle.
- (5)
Häufigkeit: Die Zeitintervalle, in denen die Kontrollen durchgeführt werden.
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