Artikel 23 VO (EU) 2023/2830
Aufgaben des Auktionators
Der Auktionator nimmt die folgenden Aufgaben wahr:
- a)
- Versteigerung der Menge Zertifikate, die jeder Mitgliedstaat, der ihn bestellt hat, zu versteigern hat, oder für einen Fonds oder eine Fazilität, der/die gemäß Unionsrecht Empfänger der Auktionserlöse sein soll;
- b)
- Entgegennahme der Auktionserlöse, die jedem Mitgliedstaat, der ihn bestellt hat, oder einem Fonds oder einer Fazilität gemäß Buchstabe a zustehen;
- c)
- Auszahlung der Auktionserlöse, die jedem Mitgliedstaat, der ihn bestellt hat, oder einem Fonds oder einer Fazilität gemäß Buchstabe a zustehen.
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