Artikel 23 VO (EU) 2023/2830

Aufgaben des Auktionators

Der Auktionator nimmt die folgenden Aufgaben wahr:

a)
Versteigerung der Menge Zertifikate, die jeder Mitgliedstaat, der ihn bestellt hat, zu versteigern hat, oder für einen Fonds oder eine Fazilität, der/die gemäß Unionsrecht Empfänger der Auktionserlöse sein soll;
b)
Entgegennahme der Auktionserlöse, die jedem Mitgliedstaat, der ihn bestellt hat, oder einem Fonds oder einer Fazilität gemäß Buchstabe a zustehen;
c)
Auszahlung der Auktionserlöse, die jedem Mitgliedstaat, der ihn bestellt hat, oder einem Fonds oder einer Fazilität gemäß Buchstabe a zustehen.

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