Artikel 30 VO (EU) 2023/2830

Aufgaben von Opt-out-Auktionsplattformen

Eine Opt-out-Auktionsplattform nimmt dieselben Aufgaben wahr wie die gemeinsame Auktionsplattform gemäß Artikel 27, mit Ausnahme der Verwaltung des Auktionskalenders gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe c, und legt dem bestellenden Mitgliedstaat die Ausstiegsstrategie gemäß Artikel 27 Absatz 3 vor.

Für Opt-out-Auktionsplattformen gelten die Bestimmungen gemäß Artikel 8 Absätze 1, 2 und 3 sowie Absatz 5 Unterabsatz 1 und den Artikeln 9, 10, 12, 14 und 31.

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