Artikel 39 VO (EU) 2023/2830
Verspätete Lieferung der versteigerten Zertifikate
Kann das Clearing- oder Abrechnungssystem wegen Umständen, die sich seiner Kontrolle entziehen, alle oder einen Teil der versteigerten Zertifikate nicht liefern, so liefert es die Zertifikate bei der ersten Gelegenheit, und die erfolgreichen Bieter oder ihre Rechtsnachfolger akzeptieren die Lieferung zu diesem späteren Termin. Dies ist die einzige Abhilfe für verspätete Lieferung, die einem erfolgreichen Bieter oder seinem Rechtsnachfolger zur Verfügung steht.
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