Artikel 5 VO (EU) 2023/2830
Format der Versteigerung
Die Versteigerungen werden in einem Auktionsformat durchgeführt, bei dem Bieter ihre Gebote innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters für Gebote abgeben, ohne die Gebote anderer Bieter sehen zu können. Jeder erfolgreiche Bieter bezahlt unabhängig von seinem Preisgebot für jedes Zertifikat den in Artikel 7 genannten Auktionsclearingpreis.
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