Artikel 51 VO (EU) 2023/2830

Veröffentlichung

Folgendes wird auf einer speziellen Auktionswebsite der betreffenden Auktionsplattform mit aktuellen Informationen veröffentlicht:

a)
sämtliche Rechtsvorschriften, Leitfäden, Anleitungen, Formulare, Unterlagen, Ankündigungen im Zusammenhang mit den Versteigerungen der Auktionsplattform, einschließlich des Auktionskalenders;
b)
sämtliche andere nicht vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit den Versteigerungen einer bestimmten Auktionsplattform, einschließlich der Liste der Personen mit Bieterzulassung für die Versteigerungen;
c)
jede Entscheidung einschließlich einer Entscheidung gemäß Artikel 48 über die Vorgabe einer Höchstgebotsmenge und anderer Abhilfemaßnahmen, die erforderlich sind, um ein tatsächliches oder erkennbares potenzielles Risiko von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, krimineller Tätigkeit oder Marktmissbrauch auf dieser Auktionsplattform zu verringern;
d)
eine Liste der Namen und der geschäftlichen Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Websites aller Personen, die bei Versteigerungen einer Auktionsplattform im Namen anderer bieten dürfen.

Informationen gemäß Unterabsatz 1, die nicht mehr aktuell sind, werden archiviert. Solche Archive sind über die in dem Unterabsatz genannte Auktionswebsite zugänglich.

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