Artikel 22 VO (EU) 2023/2834
Laboranalysen
(1) Unter der Verantwortung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats wird eine Laboranalyse durchgeführt, um die Konformität der Nebenerzeugnisse aus der Maisstärkeherstellung, die unter dem KN-Code 23099020 aus den Vereinigten Staaten von Amerika in die Union eingeführt werden, mit der Definition dieses Codes für alle Sendungen zu überprüfen, denen keine vom FGIS und von der Nassmahlindustrie der Vereinigten Staaten ausgestellten Bescheinigungen gemäß Anhang XII beigefügt sind.
Die genannten Bescheinigungen können in dem von der Kommission einzurichtenden elektronischen System ELAN gespeichert und zur Verfügung gestellt werden.
(2) Sendungen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, denen die beiden in Absatz 1 genannten Bescheinigungen beigefügt sind, unterliegen den Zollmaßnahmen zur Kontrolle der Einfuhren.
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