Artikel 4 VO (EU) 2023/2859

Verzeichnis der Sammelstellen

Die ESMA veröffentlicht auf dem in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a genannten Webportal ein Verzeichnis der Sammelstellen, das auch den einheitlichen Ressourcenverorter (uniform resource locator, URL) jeder einzelnen Sammelstelle enthält.

Die ESMA stellt sicher, dass dieses Verzeichnis fortlaufend aktualisiert wird, und teilt der Kommission jede Änderung daran mit.

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