Artikel 8 VO (EU) 2023/2866

Statistische Auswertung der Ergebnisse der Prüfung auf dem Rollenprüfstand und Berechnung der Größenordnung der Abweichung

(1) Die ausstellende Typgenehmigungsbehörde bewertet nach dem in Anhang I beschriebenen Verfahren die Ergebnisse der Prüfungen der einzelnen Prüffahrzeuge auf dem Rollenprüfstand, die gemäß Artikel 7 ermittelt wurden, um festzustellen, ob bei den CO2-Emissionswerten der Prüffamilie in Betrieb befindlicher Fahrzeuge, die Prüfungen auf dem Rollenprüfstand unterzogen wird, eine Abweichung vorliegt.

(2) Fällt die Prüffamilie in Betrieb befindlicher Fahrzeuge bei der statistischen Auswertung gemäß Anhang I durch, so bestimmt die ausstellende Typgenehmigungsbehörde die Größenordnung der Abweichung bei den CO2-Emissionswerten wie folgt:

Deviation averageCO2ratio – 1*CO2VH [g/km],

Dabei ist

CO2 VH der angegebene CO2-Emissionswert des Fahrzeugs mit hohem Wert aus der Prüffamilie in Betrieb befindlicher Fahrzeuge [g/km] oder bei OVC-HEV der CO2-Emissionswert im Betrieb bei gleichbleibender Ladung des Fahrzeugs mit hohem Wert aus der Prüffamilie in Betrieb befindlicher Fahrzeuge [g/km];

Durchschnitt (CO2 ratio) in Anhang I definiert.

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