Artikel 8 VO (EU) 2023/372

Antrag auf Zulassung von Tiertransportschiffen

Der Antragsteller reicht den Antrag auf einen Zulassungsnachweis für ein Tiertransportschiff gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 mindestens 20 Arbeitstage vor dem Datum der Kontrolle gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c der genannten Verordnung bei den von einem Mitgliedstaat benannten zuständigen Behörden oder Stellen ein.

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