Artikel 1 VO (EU) 2023/574
Gegenstand
Diese Durchführungsverordnung enthält ausführliche Vorschriften und Kriterien für die Ermittlung von Beistoffen, die nicht als Bestandteil in einem Pflanzenschutzmittel zugelassen werden dürfen (im Folgenden „unzulässige Beistoffe” ).
Sie gilt für Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Anträgen auf Änderung oder Erneuerung von Zulassungen, die am 3. April 2023 oder danach gestellt wurden.
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