Artikel 2 VO (EU) 2023/574

Kriterien für die Ermittlung unzulässiger Beistoffe

Die Kriterien für die Ermittlung von Beistoffen, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln als unzulässig gilt, sind im Anhang festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.