Artikel 2 VO (EU) 2023/574
Kriterien für die Ermittlung unzulässiger Beistoffe
Die Kriterien für die Ermittlung von Beistoffen, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln als unzulässig gilt, sind im Anhang festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.