Artikel 24 VO (EU) 2023/588

Lenkungsgrundsätze

Die Lenkung des Programms beruht auf folgenden Grundsätzen:

a)
eindeutige Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den an der Durchführung des Programms beteiligten Stellen;
b)
Sicherstellung, dass die Lenkungsstruktur dem jeweiligen konkreten Bedarf des Programms und der Maßnahmen entspricht;
c)
strenge Kontrolle des Programms, einschließlich strikter Einhaltung des Kosten-, Zeit- und Leistungsrahmens durch alle Stellen gemäß ihren jeweiligen Funktionen und den ihnen übertragenen Aufgaben gemäß der vorliegenden Verordnung;
d)
transparentes und kosteneffizientes Management;
e)
Kontinuität der Dienste und der erforderlichen Infrastruktur, einschließlich Sicherheitsüberwachung und -management, und Schutz vor einschlägigen Bedrohungen;
f)
systematische und strukturierte Berücksichtigung des Bedarfs der Nutzer der durch das Programm bereitgestellten Daten, Informationen und Dienste sowie damit zusammenhängender wissenschaftlicher und technologischer Weiterentwicklungen;
g)
ständige Bemühungen um Kontrolle und Minderung der Risiken.

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