Artikel 24 VO (EU) 2023/588
Lenkungsgrundsätze
Die Lenkung des Programms beruht auf folgenden Grundsätzen:
- a)
- eindeutige Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den an der Durchführung des Programms beteiligten Stellen;
- b)
- Sicherstellung, dass die Lenkungsstruktur dem jeweiligen konkreten Bedarf des Programms und der Maßnahmen entspricht;
- c)
- strenge Kontrolle des Programms, einschließlich strikter Einhaltung des Kosten-, Zeit- und Leistungsrahmens durch alle Stellen gemäß ihren jeweiligen Funktionen und den ihnen übertragenen Aufgaben gemäß der vorliegenden Verordnung;
- d)
- transparentes und kosteneffizientes Management;
- e)
- Kontinuität der Dienste und der erforderlichen Infrastruktur, einschließlich Sicherheitsüberwachung und -management, und Schutz vor einschlägigen Bedrohungen;
- f)
- systematische und strukturierte Berücksichtigung des Bedarfs der Nutzer der durch das Programm bereitgestellten Daten, Informationen und Dienste sowie damit zusammenhängender wissenschaftlicher und technologischer Weiterentwicklungen;
- g)
- ständige Bemühungen um Kontrolle und Minderung der Risiken.
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