Artikel 32 VO (EU) 2023/588

Sicherheitsakkreditierungsstelle

Das gemäß Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/696 innerhalb der Agentur eingerichtete Gremium für die Sicherheitsakkreditierung ist die Sicherheitsakkreditierungsstelle für die staatliche Infrastruktur und damit verbundene staatliche Dienste des Programms.

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