Artikel 1 VO (EU) 2023/675

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen, die gemäß dem Übereinkommen über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun festgelegt und für die Union verbindlich sind, in Unionsrecht umgesetzt.

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