Artikel 5 VO (EU) 2023/736
Aussetzung und Deaktivierung des Marktkorrekturmechanismus im Zusammenhang mit Derivaten, die mit anderen VHP verbunden sind
Die Aussetzung und Deaktivierung des Marktkorrekturmechanismus im Zusammenhang mit Derivaten, die mit anderen VHP verbunden sind, erfolgt gemäß den Artikeln 5 und 6 der MKM-Verordnung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.