Artikel 5 VO (EU) 2023/736

Aussetzung und Deaktivierung des Marktkorrekturmechanismus im Zusammenhang mit Derivaten, die mit anderen VHP verbunden sind

Die Aussetzung und Deaktivierung des Marktkorrekturmechanismus im Zusammenhang mit Derivaten, die mit anderen VHP verbunden sind, erfolgt gemäß den Artikeln 5 und 6 der MKM-Verordnung.

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