Artikel 1 VO (EU) 2023/8

Die Zulassung für die im Anhang genannten Zubereitungen, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe” einzuordnen sind, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

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