Artikel 5 VO (EU) 2023/823
Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Die Kommission bewertet die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, die nach dem nationalen Recht eines Drittlands sowie gemäß einer Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats und des Drittlands gelten, um festzustellen, ob sie mit den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß Anhang V Abschnitt II der Richtlinie 2011/16/EU sowie den Begriffsbestimmungen gemäß Anhang V Abschnitt I Unterabschnitt C Nummern 3 bis 7 der Richtlinie 2011/16/EU gleichwertig sind.
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