Artikel 7 VO (EU) 2023/823

Wirksame Umsetzung

Die Kommission bewertet die Vorschriften und Verwaltungsverfahren, die nach dem nationalen Recht eines Drittlands sowie gemäß einer Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats und des Drittlands gelten, um für die wirksame Umsetzung und die Einhaltung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten sowie der Meldepflichten zu sorgen und festzustellen, ob sie den Bestimmungen gemäß Anhang V Abschnitt IV Unterabschnitte A bis D der Richtlinie 2011/16/EU gleichwertig sind.

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