Artikel 24 VO (EU) 2023/914

Arbeitstage

„Arbeitstage” im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 und der vorliegenden Verordnung sind alle Tage mit Ausnahme der Samstage, der Sonntage und der Feiertage der Kommission, welche vor Beginn jeden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.