Artikel 3 VO (EU) 2023/955

Ziele

(1) Das allgemeine Ziel des Fonds besteht darin, zu einem sozial gerechten Übergang zur Klimaneutralität beizutragen, indem er den sozialen Auswirkungen der Aufnahme der Treibhausgasemissionen von Gebäuden und aus dem Straßenverkehr in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG begegnet.

(2) Die spezifischen Ziele des Fonds bestehen darin, benachteiligte Haushalte, benachteiligte Kleinstunternehmen und benachteiligte Verkehrsnutzer durch befristete direkte Einkommensbeihilfen sowie durch Maßnahmen und Investitionen zu unterstützen, mit denen die Energieeffizienz von Gebäuden erhöht, das Heizen und Kühlen von Gebäuden — auch durch Integration der Erzeugung und Speicherung von erneuerbarer Energie in Gebäude — stärker dekarbonisiert und der Zugang zu emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität und entsprechenden Verkehrsmitteln verbessert wird.

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