ANHANG IV VO (EU) 2024/1252
Kriterien für Zertifizierungssysteme
- 1.
-
Ein anerkanntes Zertifizierungssystem muss folgende Kriterien erfüllen:
- a)
- es steht allen Wirtschaftsteilnehmern, die bereit und in der Lage sind, die Anforderungen des Systems zu erfüllen, unter transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen offen und unterliegt der Multi-Stakeholder-Governance;
- b)
- die Überprüfung und Überwachung der Einhaltung ist objektiv, beruht auf internationalen, Unions- oder nationalen Normen, Anforderungen und Verfahren und erfolgt unabhängig vom betreffenden Wirtschaftsteilnehmer;
- c)
- es enthält ausreichende Anforderungen und Verfahren, um die Kompetenz und Unabhängigkeit der verantwortlichen Prüfstellen zu gewährleisten.
- d)
- es enthält Anforderungen, um sicherzustellen, dass es einen auf Standortebene erstellten Prüfbericht gibt.
- 2.
-
die Anforderungen an die Zertifizierung müssen mindestens Folgendes umfassen:
- a)
-
Anforderungen zur Gewährleistung ökologisch nachhaltiger Verfahren, einschließlich Anforderungen zur Gewährleistung des Umweltmanagements und der Minderung der Auswirkungen, in den folgenden Umweltrisikokategorien:
- i)
- Luft, einschließlich Luftverschmutzung, darunter Treibhausgasemissionen;
- ii)
- Wasser, einschließlich Meeresboden und Meeresumwelt und Wasserverschmutzung, Wassernutzung, Wassermengen unter Berücksichtigung von Überschwemmung oder Dürre, und Zugang zu Wasser;
- iii)
- Boden, einschließlich Bodenverschmutzung, Bodenerosion, Landnutzung und Landdegradation;
- iv)
- Biodiversität, einschließlich der Schädigung von Lebensräumen, Wildtieren, Flora und Ökosystemen, einschließlich Ökosystemdienste;
- v)
- gefährliche Stoffe;
- vi)
- Lärm und Erschütterungen;
- vii)
- Sicherheit von Anlagen;
- viii)
- Energieverbrauch;
- ix)
- Abfälle und Rückstände;
- b)
- Anforderungen zur Gewährleistung sozial verantwortlicher Verfahren, einschließlich der Achtung der Menschen- und der Arbeitnehmerrechte, einschließlich des Gemeinschaftslebens indigener Völker;
- c)
- Anforderungen zur Gewährleistung der Unternehmensintegrität und -transparenz, einschließlich Anforderungen an die Anwendung einer verantwortungsvollen Verwaltung in finanziellen, ökologischen und sozialen Angelegenheiten und von Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
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