Artikel 27 VO (EU) 2024/1358

Abgleich von biometrischen Daten

(1) Mit Ausnahme der gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstaben a und c sowie den Artikeln 18 und 20 übermittelten Daten werden von einem Mitgliedstaat übermittelte biometrische Daten automatisch mit den biometrischen Daten abgeglichen, die andere Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 15, Artikel 18 Absatz 2 sowie mit den Artikeln 20, 22, 23, 24 und 26 übermittelt haben und die bereits in Eurodac gespeichert sind.

(2) Von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 18 Absatz 1 übermittelte biometrische Daten werden automatisch mit den biometrischen Daten abgeglichen, die andere Mitgliedstaaten übermittelt haben und die bereits im Einklang mit Artikel 15 in Eurodac gespeichert und im Einklang mit Artikel 31 und mit Artikel 18 Absatz 2 und Artikel 20 markiert sind.

(3) Eurodac stellt sicher, dass beim Abgleich nach Absatz 1 neben den biometrischen Daten anderer Mitgliedstaaten auch die von einem Mitgliedstaat entsprechend jenem Absatz zu einem früheren Zeitpunkt übermittelten biometrischen Daten abgeglichen werden.

(4) Eurodac übermittelt den Treffer oder das negative Ergebnis des Abgleichs nach den Verfahren gemäß Artikel 38 Absatz 4 automatisch an den Herkunftsmitgliedstaat. Liegt ein Treffer vor, übermittelt es zu allen mit dem Treffer in Zusammenhang stehenden Datensätzen die Daten gemäß Artikel 17 Absätze 1 und 2, Artikel 19 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 1, Artikel 22 Absätze 2 und 3, Artikel 23 Absätze 2 und 3, Artikel 24 Absätze 2 und 3 und Artikel 26 Absatz 2, gegebenenfalls zusammen mit den markierten Daten nach Artikel 31 Absätze 1 und 4. Im Fall eines negativen Ergebnisses werden die in Artikel 17 Absätze 1 und 2, Artikel 19 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 1, Artikel 22 Absätze 2 und 3, Artikel 23 Absätze 2 und 3, Artikel 24 Absätze 2 und 3 und Artikel 26 Absatz 2 genannten Daten nicht übermittelt.

(5) Wenn ein Mitgliedstaat von Eurodac einen Treffer erhält, der ihm die Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a erleichtern kann, so hat dieser Treffer Vorrang vor allen anderen erzielten Treffern.

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