VO (EU) 2024/1358
Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Informationen
Ausfertigungsdatum14.01.2024
Alle Normen
- KAPITEL IAllgemeine Bestimmungen
- KAPITEL IIPersonen, die internationalen Schutz beantragen
- KAPITEL IIIZum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registrierte Personen und gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen
- ABSCHNITT 1Zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens gemäß dem Unionsrahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen registrierte Personen
- ABSCHNITT 2Gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen
- KAPITEL IVDrittstaatsangehörige oder Staatenlose, die beim irregulären Überschreiten einer Außengrenze aufgegriffen werden
- KAPITEL VDrittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten
- KAPITEL VIDrittstaatsangehörige oder Staatenlose, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft werden
- KAPITEL VIIInformationen für die Übernahme
- KAPITEL VIIIPersonen, die vorübergehenden Schutz genießen
- KAPITEL IXVerfahren für den Abgleich der Daten von Personen, die internationalen Schutz beantragen, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die beim illegalen Überschreiten einer Grenze aufgegriffen werden oder die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registriert sind oder die gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommen wurden, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft wurden, sowie von Personen, die vorübergehenden Schutz genießen
- KAPITEL XAufbewahrung der Daten, vorzeitige Löschung der Daten und Datenmarkierung
- KAPITEL XIVerfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
- KAPITEL XIIDatenverarbeitung, Datenschutz und Haftung
- KAPITEL XIIIÄnderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818
- KAPITEL XIVSchlussbestimmungen
Artikel 40
Zugriff auf die in Eurodac gespeicherten Daten und Berichtigung oder Löschung dieser Daten