Artikel 2 VO (EU) 2024/1364

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.
„Unternehmensrechenzentrum” ein Rechenzentrum, das von einem Unternehmen betrieben wird und dessen alleiniger Zweck darin besteht, den IT-Bedarf des Unternehmens zu decken und zu verwalten;
2.
„Co-Location-Rechenzentrum” ein Rechenzentrum, in dem ein Kunde oder mehrere Kunden ein eigenes Netzwerk oder Netzwerke, Server und Speichergeräte und -dienste installieren und verwalten;
3.
„Co-Hosting-Rechenzentrum” ein Rechenzentrum, in dem einem oder mehreren Kunden Zugang zu einem Netzwerk oder Netzwerken, Servern und Speichergeräten gewährt wird, auf denen sie ihre eigenen Dienste und Anwendungen betreiben und in dem sowohl die IT-Geräte als auch die unterstützende Infrastruktur des Gebäudes vom Betreiber des Rechenzentrums als Dienstleistung bereitgestellt werden;
4.
„Betreiber eines Unternehmensrechenzentrums” eine natürliche oder juristische Person, die das gesamte Unternehmensrechenzentrum verwaltet, einschließlich des Gebäudes und der Nutzung der erbrachten IT-Dienste;
5.
„Betreiber eines Co-Location-Rechenzentrums” eine natürliche oder juristische Person, die im gesamten Co-Location-Rechenzentrum Flächen, Sicherheit, Netzwerkzugang, Strom- und Kühlkapazität an einen oder mehrere Kunden, die ihr eigenes Netzwerk oder ihre eigenen Netzwerke, Server und Speichergeräte und -dienste installieren und verwalten, verkauft und diese Komponenten verwaltet;
6.
„Betreiber eines Co-Hosting-Rechenzentrums” eine natürliche oder juristische Person, die die Flächen, die Sicherheit, den Netzwerkzugang, die Stromversorgung, die Kühlung, das Netzwerk oder die Netzwerke, Server und Speichergeräte des Co-Hosting-Rechenzentrums sowie einen Teil der Software verwaltet, die erforderlich ist, um IT-Dienste für einen oder mehrere Kunden zu erbringen, einschließlich des IT-Outsourcings;
7.
„Betreiber eines Rechenzentrums” den Betreiber eines Unternehmensrechenzentrums, den Betreiber eines Co-Location-Rechenzentrums oder den Betreiber eines Co-Hosting-Rechenzentrums;
8.
„Co-Location-Kunde” eine natürliche oder juristische Person, die ein oder mehrere Netzwerke, Server und Speichergeräte in einem Co-Location-Rechenzentrum besitzt und verwaltet, in dem sie verwaltete Flächen, Strom- und Kühlkapazitäten erwirbt;
9.
„Co-Hosting-Kunde” eine natürliche oder juristische Person, die Zugang zu einem Netzwerk oder zu Netzwerken, Servern und Speichergeräten in einem Co-Hosting-Rechenzentrum erhält, in dem sie ihre eigenen Dienste und Anwendungen betreibt;
10.
„IT-Outsourcing” die Nutzung externer Dienstleister zur Bereitstellung von IT-gestützten Geschäftsprozessen, Anwendungsdiensten und Infrastrukturlösungen für Geschäftsergebnisse;
11.
„Gesamtnutzfläche des Rechenzentrums” die Gesamtnutzfläche aller Flächen der Struktur oder Gruppe von Strukturen, aus denen das Rechenzentrum besteht;
12.
„Rechnerraumfläche des Rechenzentrums” die Gesamtnutzfläche innerhalb des Rechenzentrums, in der die Datenverarbeitungs-, Datenspeicher- und Telekommunikationsgeräte untergebracht sind, die die IT-Dienste des Rechenzentrums bereitstellen;
13.
„Redundanz des Rechenzentrums” das doppelte Vorhandensein bestimmter Gruppen von Komponenten oder Funktionen eines Rechenzentrums, sodass bei Ausfall oder Wartung einer Gruppe die andere Gruppe bzw. die anderen Gruppen übernehmen können;
14.
„Leistungsbedarf für die installierte Informationstechnologie” die Summe des Nennstrombedarfs des Netzwerks oder der Netzwerke, Server und Speichergeräte, die in der Rechnerraumfläche des Rechenzentrums installiert sind, in kW;
15.
„IT-Nennlast” die maximale Last des Netzwerks oder der Netzwerke, Server und Speichergeräte, die in der Rechnerraumfläche des Rechenzentrums installiert sind, die die Infrastruktur des Rechenzentrums für die Stromverteilung und die Regelung der Umgebungsbedingungen bewältigen kann, während sie die gewünschte Dienstverfügbarkeit bietet.

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