Artikel 10 VO (EU) 2024/1366

Einbeziehung der Interessenträger

Die ACER organisiert in enger Zusammenarbeit mit ENTSO-E und der EU-VNBO die Einbeziehung der Interessenträger, einschließlich regelmäßiger Treffen mit Interessenträgern, um Probleme zu ermitteln und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung vorzuschlagen.

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