Artikel 35 VO (EU) 2024/1366

Empfehlungen für die Cybersicherheit bei der Auftragsvergabe

(1) Die ÜNB entwickeln mit Unterstützung von ENTSO-E und in Zusammenarbeit mit der EU-VNBO in einem Arbeitsprogramm, das jedes Mal bei der Annahme eines Berichts über die regionale Bewertung des Cybersicherheitsrisikos erstellt und aktualisiert wird, eine Reihe von unverbindlichen Empfehlungen für die Cybersicherheit bei der Auftragsvergabe, die Einrichtungen mit erheblichen oder kritischen Auswirkungen als Grundlage für die Beschaffung von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen in den Perimetern mit erheblichen oder kritischen Auswirkungen nutzen können. Dieses Arbeitsprogramm umfasst

a)
eine Beschreibung und Klassifizierung der Arten von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen, die von Einrichtungen mit erheblichen oder kritischen Auswirkungen in ihrem Perimeter mit erheblichen oder kritischen Auswirkungen verwendet werden;
b)
eine Liste der Arten von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen, für die eine Reihe unverbindlicher Cybersicherheitsempfehlungen auf der Grundlage der einschlägigen Berichte über die regionale Bewertung des Cybersicherheitsrisikos und der Prioritäten von Einrichtungen mit erheblichen oder kritischen Auswirkungen zu erstellen sind.

(2) ENTSO-E übermittelt der ACER in Zusammenarbeit mit der EU-VNBO innerhalb von sechs Monaten nach Annahme oder Aktualisierung des Berichts über die regionale Bewertung des Cybersicherheitsrisikos eine Zusammenfassung dieses Arbeitsprogramms.

(3) Die ÜNB bemühen sich mit Unterstützung von ENTSO-E und in Zusammenarbeit mit der EU-VNBO sicherzustellen, dass die auf der Grundlage der einschlägigen regionalen Bewertung des Cybersicherheitsrisikos entwickelten unverbindlichen Empfehlungen für die Cybersicherheit bei der Auftragsvergabe in allen Netzbetriebsregionen ähnlich oder vergleichbar sind. Die Empfehlungen für die Cybersicherheit bei der Auftragsvergabe müssen mindestens die in Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe a genannten Spezifikationen umfassen. Soweit möglich, werden die Spezifikationen aus europäischen und internationalen Normen ausgewählt.

(4) Die ÜNB stellen mit Unterstützung von ENTSO-E und in Zusammenarbeit mit der EU-VNBO sicher, dass die Empfehlungen für die Cybersicherheit bei der Auftragsvergabe

a)
den Grundsätzen der Auftragsvergabe aus der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen und
b)
mit den neuesten verfügbaren europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung, die für das IKT-Produkt, den IKT-Dienst oder den IKT-Prozess relevant sind, vereinbar sind und diesen Rechnung tragen.

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