Artikel 6 VO (EU) 2024/1366
Modalitäten oder Methoden oder Pläne
(1) Die ÜNB entwickeln in Zusammenarbeit mit der EU-VNBO Vorschläge für die Modalitäten oder Methoden gemäß Absatz 2 bzw. für Pläne gemäß Absatz 3.
(2) Die folgenden Modalitäten oder Methoden und etwaige Änderungen dieser Modalitäten oder Methoden bedürfen der Genehmigung aller zuständigen Behörden:
- a)
- die Methoden zur Bewertung des Cybersicherheitsrisikos gemäß Artikel 18 Absatz 1;
- b)
- der umfassende Bericht über die Bewertung des Cybersicherheitsrisikos für grenzüberschreitende Stromflüsse gemäß Artikel 23;
- c)
- die Mindest-Cybersicherheitskontrollen und die erweiterten Cybersicherheitskontrollen gemäß Artikel 29, der Vergleich der Cybersicherheitskontrollen im Elektrizitätssektor anhand von Normen gemäß Artikel 34, einschließlich Mindest-Cybersicherheitskontrollen und erweiterter Cybersicherheitskontrollen in der Lieferkette gemäß Artikel 33;
- d)
- eine Empfehlung für die Cybersicherheit bei der Auftragsvergabe gemäß Artikel 35;
- e)
- die Klassifizierungsmethode für Cyberangriffe gemäß Artikel 37 Absatz 8.
(3) Die Vorschläge für die regionalen Pläne zur Minderung des Cybersicherheitsrisikos gemäß Artikel 22 bedürfen der Genehmigung aller zuständigen Behörden der betreffenden Netzbetriebsregion.
(4) Die Vorschläge für Modalitäten oder Methoden gemäß Absatz 2 bzw. für Pläne gemäß Absatz 3 müssen einen Vorschlag für den Zeitplan für ihre Umsetzung und eine Beschreibung ihrer erwarteten Auswirkungen auf die Ziele dieser Verordnung enthalten.
(5) Die EU-VNBO kann den betreffenden ÜNB bis zu drei Wochen vor Ablauf der Frist für die Übermittlung des Vorschlags für Modalitäten, Methoden oder Pläne an die zuständigen Behörden eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln. Die für den Vorschlag für Modalitäten, Methoden oder Pläne zuständigen ÜNB berücksichtigen die mit Gründen versehene Stellungnahme der EU-VNBO, bevor sie den Vorschlag den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorlegen. Wenn die ÜNB die Stellungnahme der EU-VNBO nicht berücksichtigen, begründen sie dies.
(6) Bei der gemeinsamen Entwicklung von Modalitäten, Methoden und Plänen arbeiten die teilnehmenden ÜNB eng zusammen. Die ÜNB unterrichten die zuständigen Behörden und die ACER mit Unterstützung von ENTSO-E und in Zusammenarbeit mit der EU-VNBO regelmäßig über die Fortschritte bei der Entwicklung der Modalitäten, Methoden oder Pläne.
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