Artikel 48 VO (EU) 2024/1735

Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Die Verordnung (EU) 2018/1724 wird wie folgt geändert:

1.
In Anhang I wird in der ersten Spalte eine neue Zeile „R. Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien” angefügt.
2.
In Anhang I werden in der zweiten Spalte in der Zeile „R. Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien” folgende Punkte angefügt:

1.
Informationen zum Genehmigungsverfahren,
2.
Finanzierungs- und Investitionsdienstleistungen,
3.
Finanzierungsmöglichkeiten auf Ebene der Union oder der Mitgliedstaaten,
4.
Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen, darunter u. a. Körperschaftsteuererklärungen, lokale Steuergesetze und Arbeitsrecht.

3.
In Anhang II wird in der ersten Spalte eine neue Zeile „Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien” angefügt.
4.
In Anhang II werden in der zweiten Spalte in der Zeile „Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien” folgender Punkt angefügt:

„Verfahren für alle einschlägigen Genehmigungen für den Bau, den Ausbau, die Umwandlung und den Betrieb von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien und strategischen Projekten für Netto-Null-Technologien, einschließlich Baugenehmigungen, chemikalienbezogene Genehmigungen und Netzanschlussgenehmigungen sowie Umweltprüfungen und -genehmigungen sofern erforderlich, die alle administrativen Anträge und Verfahren umfassen”

5.
In Anhang II wird in der dritten Spalte in der Zeile „Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien” folgender Punkt angefügt:

„Alle Ergebnisse im Zusammenhang mit den Verfahren, die von der Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags bis zur Mitteilung der umfassenden Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens durch die benannte Kontaktstelle reichen”

6.
In Anhang III wird folgender Punkt angefügt:

8.
Zentrale Kontaktstellen, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates(*) — auch für die Zwecke von Artikel 18 Absatz 1 — der Netto-Null-Industrie-Verordnung eingerichtet oder benannt wurden, und Kontaktstellen, die gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung eingerichtet oder benannt wurden.

Fußnote(n):

(*)

Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1735, 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1735/oj).

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