Artikel 1 VO (EU) 2024/1938
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden Maßnahmen eingeführt, mit denen hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards für alle zur Verwendung beim Menschen bestimmten Substanzen menschlichen Ursprungs (substances of human origin, im Folgenden „SoHO” ) und für Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesen Substanzen festgelegt werden. Mit dieser Verordnung wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt, insbesondere für SoHO-Spender, SoHO-Empfänger und Nachkommen aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung, unter anderem durch die Stärkung der Kontinuität der Versorgung mit kritischen SoHO.
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