Artikel 52 VO (EU) 2024/1938

Ziele im Zusammenhang mit dem Schutz von SoHO-Spendern

(1) SoHO-Einrichtungen gewährleisten die Achtung der Würde und Integrität der SoHO-Spender.

(2) SoHO-Einrichtungen gewährleisten ein hohes Sicherheitsniveau und schützen die Gesundheit lebender SoHO-Spender vor Risiken im Zusammenhang mit der SoHO-Spende, indem sie diese Risiken vor, während und nach der SoHO-Gewinnung ermitteln und minimieren.

(3) Die für SoHO zuständigen Behörden überprüfen die Einhaltung dieses Kapitels sowie der nationalen Rechtsvorschriften über die Einwilligung und freiwillige und unentgeltliche Spenden.

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