Artikel 57 VO (EU) 2024/1938
Ziele beim Schutz von SoHO-Empfängern und Nachkommen aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung
SoHO-Einrichtungen schützen die Gesundheit von SoHO-Empfängern und Nachkommen aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten vor den mit SoHO und ihrer Verwendung bei Menschen verbundenen Risiken schützen. Zu diesem Zweck ermitteln sie die Risiken und minimieren oder beseitigen sie.
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