Artikel 1 VO (EU) 2024/256

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Erzeugnisse müssen den folgenden kumulierten Höchstwerten in Bezug auf die radioaktive Kontamination mit Cäsium-137(*) genügen:

a)
370 Bq/kg für Milch und Milcherzeugnisse sowie für Nahrungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) Nr. 609/2013;
b)
600 Bq/kg für alle anderen betroffenen Erzeugnisse.

2.
In Artikel 4 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

(3) Die amtliche Bescheinigung, die von der ausstellenden zuständigen Drittlandsbehörde nicht über das Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (Information Management System for Official Controls – IMSOC) übermittelt wird, erfüllt auch die Anforderungen in Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 an die Muster amtlicher Bescheinigungen, die nicht über das IMSOC übermittelt werden.

(4) Die zuständigen Behörden dürfen eine Ersatzbescheinigung für eine amtliche Bescheinigung nur im Einklang mit Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 der Kommission ausstellen.

3.
Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Sendungen von Erzeugnissen nicht tierischen Ursprungs nach Artikel 3 Absatz 3 werden bei ihrem Eingang in die Union an einer Grenzkontrollstelle und/oder an einer ausgewiesenen Kontrollstelle amtlichen Kontrollen unterzogen.

Sendungen von Erzeugnissen gemäß Artikel 3 Absatz 3, die eine oder mehrere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten, werden bei ihrem Eingang in die Union an einer Grenzkontrollstelle amtlichen Kontrollen unterzogen.

4.
Anhang II erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Fußnote(n):

(*)

Der Wert für konzentrierte Erzeugnisse und Trockenerzeugnisse wird auf der Grundlage des für den unmittelbaren Verbrauch rekonstituierten Erzeugnisses berechnet.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.